Frienisberg

Frenisperc 1146, Frinisperc um 1175

Ortschaft in der Kirch- und Einwohnergemeinde Seedorf, Amtsbezirk Aarberg; sie hatte auf den 1.Dezember 1888 in 6 Häusern 133 Einwohner. Sie liegt an der Strasse, die von Bern nach Aarberg führt, am nördlichen Abhang des grossen Frienisbergwaldes, 3 Stunden von Bern und 1 von Aarberg entfernt. Auf dem höchsten Punkte des Frienisbergwaldes stand eine grosse Erdburg, deren Ausdehnung noch heute erkennbar ist. Der Name Castelenhubel deutet eine Burg aus späterer Zeit an, ist aber irrig (G. de Bonstetten, Carte arch.p. 16)

Jn Frienisberg stand eines der bedeutendsten Klöster vom Orden der Cistercienser oder Bernhardiner, das auch Aurora hiess.

Nach einer Stelle des Frienisberger-Urbars von 1584 im Staatsarchiv Bern war unten am Kirchthurm zu Frienisberg folgende Grabschrift:Anno Domini Millesimo Centesimon tricesimo octavo Idus Mai fundatum est monasterium Aurora ab illustrissimo domino Walthardo de Seedorf cujus fiedlis anima cum Christo regnat in aethera, sua hoc presenti Timb(tumulo) jacent fundatoris ossa. „Sein zugestellter Schild und Wappen zeigt an, dass er ein geporener von Thierstein gsin.“

Darnach wäre das Kloster 1130 von einem Vorfahren der Grafen von Thierstein gegründet worden.

Dagegen meldet eine Urkunde von 1131, dass Graf Udelhard genannt von Seedorf mit Zustimmung seiner Gemahlin Adelheid und seiner Mutter Chunza für ihrer aller Seelenheil zur Stiftung eines Cisterzerklosters sein Allod Frienisberg, das sich vom grossen Grauen Steine neben dem Weg Chazzunstaga bis zum Wege gegen Winterswyl und über den Schallenberg erstreckt vergabt habe, nebst dem See bei Seedorf ( FRB I.403,404) Jn dem Vidimus vom 11.Januar 1362 heisst Udelhard Graf von Sogern (Staatsarchiv Bern)

Zwischen 1173 und 1180 bestätigte die Gräfin Adelheid die Vergabung mit Zustimmung ihrer Töchter Berchta und Agnes und ihres Enkels Rudolf, Sohnes der Berchta. Auf dem länglichen Siegel dieser Urkunde ist die Jnschrift zu lesen OVDELHARDS.COMES.DE SOVGRON ( FRB I.452,453)

1208 soll Graf Rudolf von Thierstein, Kastvogt von Frienisberg, dessen Vorfahren die Abtei gegründet, dieser seinen Besitz in Niederwyler, in der Villa Elwile (Allenwyl) mit dem Lehen des Tetricus mit allen Rechten und Zubehörden, ferner Erital, Hirsera,Sala, Turin(?) bei Elwile, den Hof de Reide (Ried), den Stockerwald mit dem nahen Wald an der Grenze von Meykilchen mit dem anstossenden Landstück Trieb, bis zum Grauen Stein und von da bis zum Tegerstein vergabt und dafür 40 Mark und eine Hube in Oberwyl empfangen haben. Jst diese Urkunde zwar unächt ( aus späterer Zeit), so ist der Jnhalt doch nicht in allen Punkten unwahrscheinlich (FRB I.499-500)

Was ist aus dem Bisherigen zu schliessen ?

Wer diese Grafen von Sogern oder Seedorf gewesen sind, wo sie angesessen waren, ist unbestimmt. Dass sie das Kloster gestiftet, ist wohl unzweifelhaft und ebenso, dass die Grafen von Thierstein mütterlicherseits von ihnen abstammen; von ihnen hatten die Thierstein als Erbe die Kastvogtei des Klosters und vielen Besitz in der Umgebung. Auch besassen sie bis zu ihrem Ausgange die Kastvogtei,als sie  den übrigen Besitz in derNähe längst veräussert hatten.

Der erste bekannte Abt von Frienisberg war Hesso,1146 (FRB I.421) Die ersten Mönche kamen aus der Cistercienserabtei Lützel (Lucelle) im Pruntruttischen. Hesso stiftete wiederum 1161 mit zwölf Mönchen das Kloster Tennenbach (Porta Coeli) im Breisgau (FRB I.446) So stand Frienisberg unter der Aufsicht vonLützel bis zur Reformation. Nur kurze Zeit, am Ende des 12.Jahrhunderts, war Wilhelm, Abt des Cistercienserstiftes Albaripa (Auberive) im Bisthum Langes in Frankreich, sein Verweser (FRB I. 453)

Der Besitz des Klosters mehrte sich bald. Zu seinen Gutthätern gehörten die Gräfin Elisabeth von Châlons-Burgund, Wittwe Graf Hartmanns des Jüngern von Kyburg, die Grafen von Thierstein, Neuenburg, Aarberg und Buchegg, die Edlen von Courtlary, Oltingen, Lobsingen, Schüpfen, Schwanden, Buchsee, Jegistorf, von der Fluh, Spins, Erlach, Diesbach zu Aarberg, Bibenberg.

Die wichtigsten Erwerbungen waren:

Die Eigengüter Champreyé und Wavre in Rugerol, Vergabung des Egelolf von Opelingen 1146; das Allod von Allenwyl, Oberwyler und Niederwyler, Tausch von St.Johannsen 1208 oder 1209; der zehnten von Grenchen, von Gottfried von Oltingen, Ritter und Arnold von Wolhusen, Frei, 1224; Besitz zu Tedlingen, Straza,Kesarts, Cuminom, Coczekoven, Sachsatun laut Bulle Gregors IX von 1233; Besitz zu Urtenen, Büren, Brügglen, Zutzwyl, Frieswyl u.a. Tausch von den Edlen von Schüpfen 1249; die Zehnten von Bundkofen und Kosthofen, Tausch von dem Herrn R.von Schwanden 1250; Güter zu Wierezwil, Kauf von den Edlen von Roggliswyl 1256; eine Hofstatt zu Neiuestadt beim Thurm von Rugerol, Vergabung Berchtolds von Neuenburg 1257; der Kirchensatz zu Rapperswyl, Güter zu Rapperswyl, Dieterswyl, Moosaffoltern, Bittwyl, Wengi, im Eichi, Kosthofen und Säriswyl, Kauf von der Gräfin Elisabeth von Kyburg 1262; 6 ½ Schupposen und Wälder zu Büetigen, Kauf von jakob von Büetigen 1274; verschiedene Güter in Schüpfen, Kauf von Hermann von Mattstetten 1276; eine Hube in Büetigen, Kauf von St.Urban 1280; 24 Eigenschupposen zu Murzelen, 8 zu Möriswyl, 4 zu Wyler, 2 zu Landerswyl, 3Mühlen in Murzelen und Möriswyl, Kauf von den Johannitern zu Buchsee 1280; Güter zu Murzelen, Winterswyl, Landerswyl, Tedlingen, Reben zu twann und Biel, von Mechtild von Seedorfg 1285; 3 Eigenschupposen zu Lobsigen, von Peter von Lobsigen 1295; Güter zu Schnottwyl von Burkhard von Mattstetten 1307; ¼ eines Hauses an der Hormannsgasse in Bern, Vergabung der Jta, Wittwe Heinrichs von Signau 1316; die Kirche von Seedorf, einverleibt auf Geheiss Johannes XXII.1320; die Kirche von Rapperswyl, eiverleibt 1329; der zehnten von Frauchwyl, durch Schiedsgericht 1333: der Zehnten von Seewyl, durchKauf von Elsa, Frau des Ruf Horwer, Burgers in Bern 1337; der Kirchensatz von Bargen, Vertgabung der Verena von Fluh, geborenen von Erlach 1415; der Kirchensatz von Affoltern, vom Kloster Klingenthal 1416; der halbe Kirchensatz von Schüpfen, Kauf von Heinzmann und Johann von Bubenberg 1420; Haus mit Hofstatt am Stalden in Bern, Kauf von Peter von Utzingen 1424, auh ein haus in Aarberg; Zinse von einem Gut zu Zürich und einem zu Winterthur 1462. Dabei spielen Käufe und Belehnungen von Reben am Bielersee eine grosse Rolle.

Berits im 14. Jahrhundert begann der Verfall, so dass viele Güter wieder veräussert wurden. Die Mönche von Frienisberg – zu ihrer Unehre sei es gesagt – wussten auch durch gefälschte Titel sich Glauben zu erwerben und dadurch Gut zu erringen. (Anzeiger für schweizerische Geschichte und Alterthumskunde 1860 Nr.1 S.73) So ist neben den ersterwähnten die Verkaufsurkunde von Seedorf, Lobsigen u.a. durch Graf Rudolf von Thierstein 1267 (FRB II.693) unächt (E.v.Wattenwyl I. 337 -340) ein leider weitverbreitetes Übel vor allem von Geistlichen nicht nur bei uns, auch in Deutschland.

Wattenwyl – Frienisberg

Die Stiftung der Cistersienserabtei Frienisberg gehört dem vorhergehenden Jahrhundert an . Der seiner Echtheit halb zweifelhafte Stiftungsbrief schreibt die Gründung des Gotteshauses dem Udelhard, gen. Graf von Seedorf, im Siegel Graf von Sogern genannt

und seiner Gemahlin Adelheid zu (1131) . In einer undatirten Urkunde (vor 1180) bestätigten die genannte Adelheid mit ihren Töchtern Adelheid und Bertha die Vergabung . Von dieser Bertha stammte Graf Rudolf von Thierstein ab. Zuverlässig besassen also die Grafen von Thierstein als Nachfolger derjenigen von Seedorf oder Sogern die Vogtei von Frienisberg; wer aber diese Grafen von Seedorf oder Sogern gewesen seien, und woher ihr Güterbesiz gerührt habe, ist eine historisch noch ungelöste Frage.

Laut einer Urkunde von 1208 vergabete und verkaufte Graf Rudolf von Thierstein, dessen Vorfahren das Gotteshaus gegründet und mit Gütern und Privilegien ausgestattet hatten, demselben Güter in Wiler im Sand Allenwil Ried den Stokerenwald bei Meikirch und das

Gut, Trieb geheissen. Am 27. Oktober 1267 verkaufte der gleichnamige Sohn dieses Grafen Rudolf mit Zustimmung seiner Brüder Simon und Friedrich und seiner Söhne Hermann und Ulrich um 300 M. S. «alle unsre Güter gelegen ze Burgunden, nemlich unser «dorf von seedorf, gelegen bi aarberg, lobsigen bachwil slungen- «brunnen wiler Nicodei  … und och das vogtrecht der kilchen ze «seedorf und den zehenden ze Ried , . . . . und gemeinlich alles «das so wir hatten oder haben sollten zwischen den Wassern der

«Emme und der Aare wie wir das von alter hergebracht und besessen frilich rüwenglich me denn vierhundert jar mit und durch «unser vordern . . , . Das Gotteshaus gerieth mit seinen Leuten auf diesen vom Hause Thierstein erworbenen Gütern wegen der Leistungen derselben in Streit. Es produzirte darüber einc Kundschaft des Verkäufers, des Grafen Rudolf von Thierstein, vom 3. Merz 1271 und bewies damit folgende Leistungen; den Zehnten an Getreide, Heu , Obst, Kälbern, Lämmern, Füllen, Schweinen, Bienen; jede Haushofstatt hat ein altes Huhn zu liefern, und 5 Fuder Holz und 2 Mütt Korn zu führen, eine Mäder- eine Acker und eine Säetagwne zu verrichten, und zur Weinlese einen Leser oder Träger zu stellen; jede Schupose giebt 1 altes, 2 junge Hühner, 20 Eier und Fuhrung eines Pferdes zu der Weinlese am See; diejenigen, die

keinen Zug vermochten, leisten Handfrohnen. Auch die Abzugsgerechtigkeit ertrug dem Gotteshause eine jährliche Steuer. Ferner sagt die Kundschaft, hätten die Thierstein für Wallfahrten, Römerzüge, Heirathen ihrer Kinder oder zu andern Nöthen und Ausrüstungen Steuern auf gelegt, «nachdeın wir denn notürftig und inen lidlich und vernüegen «was mit der vili der schupesen und des Guts - darum si auch schuldig sin und verbunden die untertanen dem gozhuse stüren «oder tellen zu geben ze iren angelegenen nöten es sig ze grossen köfen, ze grossen buwen, ze brünsten, ablosungen odor lnndsurlugen damit das gotzhus beschwert möchte werden, hilflichen ze sinde und

«soliche stüren und tellen dem gotshuse ohne Widerrede userichten «bi der grossen straf nach des twinges recht.

Allein weım das Gotteshaus diese Kundschaft auch mit gutem Erfolg gebraucht und seinen Leuten Leistungen der Leibeigenschaft nachgewiesen hat, so hat sich doch erfunden, dass dieses Dokument unecht ist. Das Gotteshaus Frienisberg stand geradezu im Ruf, Urkunden zu fabriciren und hatte sich gegen mehr als eine

Fälschungsklage zu verantworten.

Das Gotteshaus gelangte durch Kauf und Vergabung im 13. Jahrhundert zu einem wohl arrondierten Güterbesiz; zu seinen Gutthätern gehörten die Grafen von Nidau, Aarberg, Kiburg, Buchegg, die Schüpfen, Schwanden, Oltigen, Torlikon u. s. w. Die Bulle Gregor’s IX. von 1233 enthält die Angabe des damaligen Güterbesizes. Glücklicher als andere Gotteshäuser, welche in  Schulden geriethen, benutzte Frienisberg die Verschuldung Anderer zu Guterkäufen. Um 140 M. Silber kaufte es Güter von der Gräfin Elisabeth von Kiburg (1263) und für 411 Pfund von dem verschuldeten Hause Buchsee (1284 Mai). An Kirchensäzen besass es diejenigen von Seedorf und Rapperswil.

Frienisberg hatte in Aarberg und Neuenstadt Häuser und steuerfreies Bürgerrecht, «so wie dieser Orden und andere Convente «in andern Städten laut kaiserlicher Freiheit steuerfreie Häuser haben. Vom Bischof Bertold in Basel erhielt das Gotteshaus das

Bürgerrecht in Biel ; zum Schutze gegen seine eigenen Leute nahm es auch dasjenige von Solothurn (1275) und suchte daselbst “rat  und hilf in iren mennigfaltgen angelegenen nöten nachdem es sichschinberlich erzeigt hatte an iren eigenen lüten, die sich abtrünnig gemacht hand und  mengerlei ander notwendig sachen die sich in diesen löuffen erhept hand. Nach der unechten Urkunde vom 3.Merz 1271 hatte Frienisberg auch in Bern Bürgerrecht. In Tagen Bern’s mit Biel war Frienisberg Dingstätte: das Gotteshaus nahm in Bern mehrerermal seine Schiedsrichter

Aebte, deren Geschlecht bekannt ist, waren Ulrich von Froburg (1252-1271), Rudolf von Howenstein (1275 – 1285), Ulrich von Thun 1286.

Unter der Obhut von Frienisberg standen die Frauenconvente von Tedlingen und Fraubrunnen. Des erstern ist bei der Stiftung der Mechtild von Seedorf Erwähnung geschehen.

Frienisberg hatte also den Kirchensatz zu Seedorf, Rapperswyl, Bargen, Grossaffoltern und Schüpfen. Seine Aebte hatten die Visitation oder Oberaufsicht über die Frauenklöster Fraubrunnen und Tedlingen, ursprünglich auch über Brunnadern im Kanton Bern und über Steinen in der Au im Kanton Schwyz.

Frienisberg staand im Burgrecht mit den Städten Biel und Aarberg seit 1251, Neuenstadt 1257, mit Solothurn 1275 du wahrscheinlich auch gleichzeitig mit Bern. Jn Bern hatte es sein Haus am Stalden. Dieses „Frienisbergerhaus“ stand unter einem Schaffner, welche die um die Stadt herum gelegenen Klostergüter verwaltete.

1365 übertrug das Kloster die Ausübung seiner Gerichtsbarkeit über die Dörfer Meykirch, Seedorf, Schüpfen, Rapperswyl und Büetigen dem bernischen Vogt zu Aarberg und 1380 verkaufte es an Bern die Gerichte von Seedorf und Büetigen mit den Dörfern Baggwyl, Lobsigen, Ober- und Niederwyl, Nikodey, Ellenwyl, Ried, Winterswyl, Dampfwyl, Waldendorf und Kappel. Kurz darauf stellte es alle seine Leute unter Berns Dienst- und Steuerpflicht. Als erst noch die Landgrafschaften erworben wurden, kamen die weltlichen Besitzrechte ganz an Bern und wurden dem Amte Aarberg beigelegt ( Blösch 33, 35, 51)

Jn der Reformation wurde das Kloster säcularisirt. Es Wurde damals ein Urbar der Einkünfte aufgenommen, aus dem zu ersehen ist, dass die Güter in Baggwyl, Seedorf, Lobsigen, Niederwyler und Oberwyler, Nikodei  (Ried) ,Winterswyl, Wahlendorf,Schüpfen, Kosthofen, Grächwyl, Allenwyl, Weingarten, Lyss, Janzenhaus, Scheunenberg, Jens, Nierderwerdt, kallnach, Bargen, Ammerzwyl, Schnottwyl, Worben, Dampfwyl, Affoltern, (Büel); bundkofen, Büren – ihre Abgaben an das Kloster zu entrichten hatten; jene dagegen von Rapperswyl, Frauchwyl, Wierezwyl, Dieterswyl, Zimlisberg, Wengi, Bütschwyl, Wohlen, Ortschaben, Säriswyl, Uetligen, )Ried), Hindelbank, Münchringen (Bühl), Jlliswyl und einige von Schüpfen an das Frienisbergerhaus in Bern. Dazu kamen Wachs-, Stroh-, Heu- und Kornzehnten. Die Reben am Bielersee betrugen 158 Mannwerk.

Jn Frienisberg hatten zwischen 30 und 35 Aebte gewaltet.

Die Gotteshausleute von Frienisberg überfielen und plünderten im Frühjahr 1528 ihr Kloster, wie die Gottstatter es kurz zuvor gethan (Anshelms Chronik Mss IV 295)

Das Stift wurde 1528 in eine Landvogtei umgeschaffen, die wie alle andern Klostervogteien sehr einträglich war. Jhre Einkünfte betrugen durchschnittlich 9000 Franken (Tillier V.338) Der Landvogt übte nur die niedere Gertichtsbarkeit; die hohe stand dem Landgerichte Zollikofen d.h. unmittelbar Bern zu.

 Von 1528 – 1798 regierten in Frienisberg 52 Landvögte, 1798 wurde sie mit vielen Nachbargemeinden zum Distrikte Zollikofen gelegt ( Blösch 82) 1803 aber dem Amtsbezirke Aarberg zugetheilt; im alten Klostergebäude blieb ein Schaffner, der für die Pfründer sorgte( seit der Reformation wurden Arme der Umgegend hier als Pfründer verpflegt) und die Domäne, etwa 250 Jucharten, verwaltete.

Am 1. Oktober 1834 siedelte die Taubstummenanstalt des Herrn Otth in der Bächtelen nach Frienisberg über. Jhr erster Lehrer und Hausvater war Johann Bürki von Münsingen, dem Johannes Stucki folgte, (geboren den 2.December 1802 im Dörflein Ringoltingen bei Erlenbach, gestorben in Frienisberg in der Nacht vom 3. Auf den 4. December 1864

Frienisberg sollte noch beklagenswerthere Menschen beherbergen. Jm Herbste 1890 wurden die Pfleglinge der Armenanstalt Bärau nach Frienisberg übergebracht. Leider ist dabei das Gebäude einer mitleidslosen Umänderung unterzogen worden. Ueber den alten Bau siehe Rahn, Geschichte der bildenden Künste in der Schweiz 356,420.

Schon zur Zeit der bernischen Vögte wurde das alte Klostergebäude verändert, auch von der Kirche der nördliche Theil abgebrochen. Das südliche Querschiff mit Kappellen hatte spitzbogige Tonnengwölbe, wie es noch bis in die 1870er Jahre zu sehen war. Das Querschiff war als Schlosscapelle umgeändert worden. Für die Einquartierung der Armen bedurfte es noch grösserer Umbauten. So besteht gegenwärtig nur mehr ein geringer Theil der Kirche, die erst noch durch Stockwerke, in deren einem die Küche sich befindet, unterbrochen ist. Auch ist das schöne gothische Fenster noch erhalten, das 1614 in der Vermauerung der Vierung angebracht wurde. Der schöne Wendelstein dagegen mit seinen zierlichen Pfosten und Querstäben aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts musste weichen.

Jn der Kirche, unten, ein Hühnerhof, oben die Küche, im Kreuzgang und dem ganzen ummauerten Gehöfte die armen Gestalten der Pfleglinge, wahrlich ein Gegensatz zu dem Leben, das einst die wohlhäbigen weissen Mönche hier geführt!

Das Frienisbergerhaus in Bern stand oberhalb des Jnterlaknerhauses am Morlotläublein, da wo jetzt die obersten Häuser der Nydecklaube stehen und wurde gleich diesem als Schaffnerei benützt. 1841 wurde es bei Anlass des Baues der neuen Nideckbrücke abgetragen( Durheim, der Stadt Bern Beschreibung und Chronik S 102-103, E.v.Rodt, Bernische Stadtgeschichte S.189)

Das bernische Museum bewahrt 13 Stück Consolen mit Wappenschildern aus einem Zimmer des Klosters auf (Katalog R.1196)

Ees gab auch ein Geschlecht, das sich von Frienisberg nannte, aber nicht adlig war. Davon erscheint ein Burkhard in vielen Urkunden um die Mitte des 14. Jahrhunderts