Frienisberg.
Die Stiftung der Cistersienserabtei Frienisberg gehört dem vorhergehenden Jahrhundert an . Der seiner Echtheit halb zweifelhafte Stiftungsbrief schreibt die Gründung des Gotteshauses dem Udelhard, gen. Graf von Seedorf, im Siegel Graf von Sogern genannt und seiner Gemahlin Adelheid zu (1131) . In einer undatirten Urkunde (vor 1180) bestätigten die genannte Adelheid mit ihren Töchtern Adelheid und Bertha die Vergabung . Von dieser Bertha stammte Graf Rudolf von Thierstein ab. Zuverlässig besassen also die Grafen von Thierstein als Nachfolger derjenigen von Seedorf oder Sogern die Vogtei von Frienisberg; wer aber diese Grafen von Seedorf oder Sogern gewesen seien, und woher ihr Güterbesitz gerührt habe, ist eine historisch noch ungelöste Frage.
Laut einer Urkunde von 1208 vergabete und verkaufte Graf Rudolf von Thierstein, dessen Vorfahren das Gotteshaus gegründet und mit Gütern und Privilegien ausgestattet hatten, demselben Güter in Wiler im Sand Allenwil Ried den Stokerenwald bei Meikirch und das Gut, Trieb geheissen. Am 27. Oktober 1267 verkaufte der gleichnamige Sohn dieses Grafen Rudolf mit Zustimmung seiner Brüder Simon und Friedrich und seiner Söhne Hermann und Ulrich um 300 M. S. «alle unsre Güter gelegen ze Burgunden, nemlich unser «dorf von seedorf, gelegen bi aarberg, lobsigen bachwil slungen- «brunnen wiler Nicodei … und och das vogtrecht der kilchen ze «seedorf und den zehenden ze Ried , . . . . und gemeinlich alles «das so wir hatten oder haben sollten zwischen den Wassern der «Emme und der Aare wie wir das von alter hergebracht und besessen frilich rüwenglich me denn vierhundert jar mit und durch «unser vordern . . , . Das Gotteshaus gerieth mit seinen Leuten auf diesen vom Hause Thierstein erworbenen Gütern wegen der Leistungen derselben in Streit. Es produzirte darüber einc Kundschaft des Verkäufers, des Grafen Rudolf von Thierstein, vom 3. Merz 1271 und bewies damit folgende Leistungen; den Zehnten an Getreide, Heu , Obst, Kälbern, Lämmern, Füllen, Schweinen, Bienen; jede Haushofstatt hat ein altes Huhn zu liefern, und 5 Fuder Holz und 2 Mütt Korn zu führen, eine Mäder- eine Acker und eine Säetagwne zu verrichten, und zur Weinlese einen Leser oder Träger zu stellen; jede Schupose giebt 1 altes, 2 junge Hühner, 20 Eier und Fuhrung eines Pferdes zu der Weinlese am See; diejenigen, die keinen Zug vermochten, leisten Handfrohnen. Auch die Abzugsgerechtigkeit ertrug dem Gotteshause eine jährliche Steuer. Ferner sagt die Kundschaft, hätten die Thierstein für Wallfahrten, Römerzüge, Heirathen ihrer Kinder oder zu andern Nöthen und Ausrüstungen Steuern auf gelegt, «nachdeın wir denn notürftig und inen lidlich und vernüegen «was mit der vili der schupesen und des Guts - darum si auch schuldig sin und verbunden die untertanen dem gozhuse stüren «oder tellen zu geben ze iren angelegenen nöten es sig ze grossen köfen, ze grossen buwen, ze brünsten, ablosungen odor lnndsurlugen damit das gotzhus beschwert möchte werden, hilflichen ze sinde und
«soliche stüren und tellen dem gotshuse ohne Widerrede userichten «bi der grossen straf nach des twinges recht.
Allein weil das Gotteshaus diese Kundschaft auch mit gutem Erfolg gebraucht und seinen Leuten Leistungen der Leibeigenschaft nachgewiesen hat, so hat sich doch erfunden, dass dieses Dokument unecht ist. Das Gotteshaus Frienisberg stand geradezu im Ruf, Urkunden zu fabriciren und hatte sich gegen mehr als eine Fälschungsklage zu verantworten.
Das Gotteshaus gelangte durch Kauf und Vergabung im 13. Jahrhundert zu einem wohl arrondierten Güterbesiz; zu seinen Gutthätern gehörten die Grafen von Nidau, Aarberg, Kiburg, Buchegg, die Schüpfen, Schwanden, Oltigen, Torlikon u. s. w. Die Bulle Gregor’s IX. von 1233 enthält die Angabe des damaligen Güterbesizes. Glücklicher als andere Gotteshäuser, welche in Schulden geriethen, benutzte Frienisberg die Verschuldung Anderer zu Guterkäufen. Um 140 M. Silber kaufte es Güter von der Gräfin Elisabeth von Kiburg (1263) und für 411 Pfund von dem verschuldeten Hause Buchsee (1284 Mai). An Kirchensäzen besass es diejenigen von Seedorf und Rapperswil.
Frienisberg hatte in Aarberg und Neuenstadt Häuser und steuerfreies Bürgerrecht, «so wie dieser Orden und andere Convente «in andern Städten laut kaiserlicher Freiheit steuerfreie Häuser haben. Vom Bischof Bertold in Basel erhielt das Gotteshaus das Bürgerrecht in Biel ; zum Schutze gegen seine eigenen Leute nahm es auch dasjenige von Solothurn (1275) und suchte daselbst “rat und hilf in iren mennigfaltgen angelegenen nöten nachdem es sichschinberlich erzeigt hatte an iren eigenen lüten, die sich abtrünnig gemacht hand und mengerlei ander notwendig sachen die sich in diesen löuffen erhept hand. Nach der unechten Urkunde vom 3.Merz 1271 hatte Frienisberg auch in Bern Bürgerrecht. In Tagen Bern’s mit Biel war Frienisberg Dingstätte: das Gotteshaus nahm in Bern mehrerermal seine Schiedsrichter
Aebte, deren Geschlecht bekannt ist, waren Ulrich von Froburg (1252-1271), Rudolf von Howenstein (1275 – 1285), Ulrich von Thun 1286.
Unter der Obhut von Frienisberg standen die Frauenconvente von Tedlingen und Fraubrunnen. Des erstern ist bei der Stiftung der Mechtild von Seedorf Erwähnung geschehen.