Erlach

Cerlier, Cerlie um 1095,Erilacho 1185, Heriliaco, Erlaxe, Herlac, Erlako, Erfilaco,Cellye 1337

Städtchen, Kirchgemeinde und Amtsbezirk am Bielersee.

Städtchen und Gemeinde Erlach haben in 95 Häusern 694 Einwohner. Die Kirchgemeinde besteht aus den Einwohnergemeinden Erlach, Tschugg und Mullen und hat 1019 Einwohner. (Nur der in  der Gemeinde Tschugg liegende Hof Entscherz gehört in die Kirchgemeinde von Gampelen)

Der Amtsbezirk hat 6534 Einwohner. Er besteht aus folgenden Gemeinden: Brüttelen, Erlach, Finsterhennen, Gäserz, Gals, Gampelen, Jns, Lüscherz, Müntschemier, Mulölen, Siselen, Treiten, Tschugg, Vinelz.

Der Amtsbezirk grenzt im Westen an den Kanton Neuenburg (Seer und Zihl bilden die Grenze), im Süden an den Kanton Freiburg, im Osten an den bernischen Amtsbezirk Aarberg, im Norden an den bernischen Amtsbezirk Nidau und den Bielersee.

Die Entfernung von Bern beträgt über Walperswyl 7 ½, über Jns 8 ¼ Stunden.

Die erste Nachricht, die wir von Erlach haben, steht im Cartular von Lausanne, die Zeit zwischen 1093 und 1097 betreffend; sie besagt, dass Bischof Cuno von Lausanne, des Ulrich von Feni Sohn, den Bau der Kirche von St.Johannsen, das er gegründet, begonnen und dass nach seinem Tode sein Bruder Burkhard, Bischof von Basel, der die Burg von Erlach baute,jenen Kirchenbau vollendet habe. Dieser Burkhard war Bischof von Basel von 1072-1107. Die Gründung von Erlach fällt also in das Ende des 11.Jahrhunderts (FRB I.351)

Grund und Boden gehörte einem Geschölechte, aus welchem die Grafen von Fenis, Vorfahren der Grafen von Neuenburg, hervorgingen, die Burg und Kloster gründeten. Bei der Theilung des neuenburgischen Gebietes – zwischen 1221 und 1224 – erhielt Ulrichs III. Sohn, Ulrich IV. den deutschen Theil und die Grafenwürde, Berchtold, Sohn Rudolfs (älttesten Sohnes Ulrichs III.) Welsch . Neuenburg. Erlach fiel also der jüngeren Linie des Hauses zu.

Unter Ulrichs IV. Söhnen fand um 1240 auch eine Theilung statt: Rudfolf I. Landgraf erhielt Nidau, Berthold Valendis, dass Strassberg, Ulrich Aarberg. Erlach gehörte zu Nidau.

Den Grafen von Neuenburg-Nidau verdankt das Städtchen Erlach denn auch seine Handveste. Sie wurde um 1265 ertheilt, nach E.v.Wattenwyl 1264, nach M.v.Stürler (FRB 1266).Der junge, noch unmündige Rudolf II., Sohn des Grafen Rudolf I., verlieh sie mit Zustimmung seiner Vatersbrüder Bertold, Ulrich und Heinrich Bischofs von Basel, nach dem Muster der Freiburgischen (FRB II. 655- 668)

Es war gerade die Zeit, da Graf Peter von Savoyen seine Herrschaft immer weiter nach Osten ausdehnte; der Graf von Greyerz hatte gehuldigt und bereits kam die Reihe an die Neuenburger. 1251 hultigten die Aarberg um Jllingen und Ergenzach, 1265 musste Rudolf II. in Murten vor Graf Peter von Savoyen erscheinen, ihm sein Lehen, die Stadt Erlach, seine Allode in Jns und im Gebiet Hyrlant, am südwetslichen Bielerseeufer und seinen Antzheil an der Zihl (zwiaschen Neuenburger- und Bielersee) aufgeben. Dass Erlasch ein Lehen genannt wird, dürfte darauf hindeuten, dass schon Rudolf I. darum gehuldigt. Die Lehen sollten erst nach dem Aussterben aller Nachkommen Rudolfs an Savoyen heimfallen (FRB II. 628-629; Wurstemberger, Peter  von Savoyen III. 18-21; E.v.-Wattenwyl I, 99, 225-227). Noch ist zu bemerken, ass in der Huldigungsurkunde Rudolf sich Graf von Erlach nennt, während er sich später Graf von Neuenburg und Landgraf in Burgund an der Aare nannte. Von den Grafen von Neuenburg-Nidau wurden die Freiheitender Stadt Erlach bestätigt 1275, 1317, 1339; 1343  wurden sie von Graf Peter von Aarberg und Rudolf von Erlach vidimirt (FRB III. 114,IV. 759,VI. 486, 753)

Rudolfs II.Nachkommenb behielten das Lehen bis zum Tode des Letzten des Stammes, jenes Rudolf, der im guglerkrieg 1375 fiel,

Jm folgenden Jahre wies Graf Amadeus von Savoyen der Wittwe Rudolfs IV.. die Herrschaft Erlach als Leingeding lebenslänglich an, nur musste sie ihgn als ihren Lehnherren anertkennen (Erlachbuch im Staatsarchiv Bern III.42) Nach ihrem 1395 erfolgten Tode zog Amadeus die Herrschaft ein; Rudolfs Erben aber, die Grafen von Kyburg und Thierstein, erkannten diese Verfügung nicht an; ihrem Streite machte dann der Vertrag vom Schlosse Pont de l’Aisn am 5.September 1405 ein Ende, indem durch Vermittlung des Bischofs von Lausanne Jean de la Baume und der Schultheissen von Bern und Freiburg, die Kyburg und Thierstein zur Verzichtleistung bewogen wurden ( Guichenon, Histoire généalogique de la Royale Maison de Savoye I. 451)

Vor dem Jahre 1418, nach Stettler I .182 im Jahre 1406, belehnte Amadeus VIII. von Savoyen den Johann von Chalon, Herrn zu Arlai, der Marie de Baux, die Erbin von Orange geheiratet hatte, mit der Herrschaft Erlach. Er versicherte ihm die Einkünfte von Erlach im Betrage von 200 Gulden, sonst könne er, Chalon, sich am Zoll zu Chillon und zu Villeneuve zu gut halten.

 Am 24.Juni 1424 belehnte deerselbe Amadeus von Savoyen den Ludwig von Chalon, Johannes Sohn, mit Echallens, Grandson und Erlach, deren Einkünfte im Betrage von insgesammt 1200 Gulden er ihm auch versicherte. Darin sollten aber die 200 Gulden der ersten Belehnung von Erlch begriffen sein, obige besondere Abmachung also dahinfallen (Abschrift des Originals im Staatsarchiv Bern, vielleicht gleichzeitig, auf Papier).

Ludwigs Schwaster Marie heirathete den Grafen Johann von Freiburg, Herrn zu Neuenburg; wahrscheinlich brachte sie ihm das Lehen der Herrschaft Erlach zu; nach Stettler I. 182 wurde ihm 1449 das Lehen von Savoyen um 7039 Pfund erneuert: nur so ist zu erklären, dass er das Mannlehen von Erlach weiter verleihen konnte. Nach seinem Tode fiel die Herrschaft wieder an die Chalon zurück; wie es heisst, hat Marie ihrem Neffen Ludwigs Sohne Wlhelm sie  vererbt. Als der Burgunderkrieg ausbrach, gehörte sie noch den Chalon. Ihr Vogt zu Erlach war Rudolf von Erlach, späterer Schultheiss zu Bern (Anshelm  I. 96)

Da die Chalon zum Herzoge von Burgund hielten, galt ihr Gebiet den Bernern als Feindesland und wie Orbe, Echallens und Grandson wurde auch Erlach besetzt. Noch wurde es schirmweise für die Chalon verwaltet und noch war Rudolf von Erlach Vogt. Jm Frieden mit Savoyen, dem Oberlehensherrn von Erlach, 1476 behielten die Eidgenossen Orbe, Grandson, Tscherlitz, Cudrefin, Murten und Erlach; die Berner und Freiburger wünschten im Besitz dieser Herrschaften zu bleinem, die andern Eidgenossen hatten jedoch nicht weniger Luft darnach. Nach jahrelangen Verhandlungen einigte man sich 1484 dahin, dass Bern und Freiburg gemeinsam Orbe, Echallens, Grandson und Murten, Freiburg allein Jllingen und Bx nebst der Herrschaft Erlach behalten solle (Abschiede Band II. und III. 1, Tillier II 302, 303, 328, 351, Blösch 62)

Zu dieser , die auch Grafschaft genannt wurde, gehörten Gampelen, Jns, Vinelz, Finsterhennen, Tschugg, Täuffelen, Gerolfingen, Hagneck und Epsach, ungefähr 67 km2 , die 50 Mann Auszüger stellten (Blösch 62, Hidber, Archiv des historischen Vereins von Bern, III. S. 77)

Bereits 1475 hatte Bern dem Städtchen seine Freiheiten bestätigt. Vogt, Rath, Burger und Gemeinde mussten in diesem Jahre Bern Treue schwören (Schlafbuch des Schlosses Erlach 11, Tillier II. 479)

Seit der Besitznahme betrachtete Bern sich dort als Herrn, ohne Rücksicht auf die Einsprachen der andern eidgenössischen Orte, ertheilte Lehen und befreite Leibeigene der Herrschaft (Schlafbuch des Schlosses Erlach S. 20,22) 1496 erkannten Schultheiss und Räthe von Bern, dass sie die Stadt Erlach bei ihren Freiheiten und ihrem alten Herkommen verbleiben lassen wollten.

Als in der Reformation der Rath von Bern die Landschaft befragte, war Erlach, wohl unter dem Einfluss seines Vogtes Niklaus Manuel, eines der wenigen Aemter, die nicht unbedingt beim Alten bleiben wollten.

Als die Reformation 1528 beschlossen war, waren Nidauz, Erlach und Könitz der Regierung ganz ergeben (Tillier III. 239, 263)

Jm Bauernkriege 1653, erzählt Hermann in seiner Beschreibung von Jns, „sind von den Bernerischen Tütschen Angehörigen keiner Jrer oberkeit willig und thätlich zugezogen, denn allein die us der Herschaft Erlach, welche mit Jhren Fahnen und ganzen Company alsbald und unverwyhlt unverdrossen und trüwlich der hohen obrigkeit zugezogen, in Ihre Hauptstadt sich begäben und daselbst Jhre ahre gehorsame geleistet habend, biss die Unruh gestillet worden.“

Jm Winter 1772 auf 1773 wurde an der bernischen Grenze eine Kornsperre angeordnet, was den Fürsten von Neuenburg, König Friedrich II. von Preussen,nicht wenig erzürnte. Sein neuenburgischer Staatsrath musste untersuchen , wie Nidau, Erlach, Aarberg und Büren an Bern gekommen seien. Doch bald verzog sich die Gefahr wieder (Tillier V.277)

Von 1475 bis 1798 bildete die Herrschaft Erlach, auch Grafsschaft Erlach genannt, eine bernische Vogtei. Sie gehörte in die 3. Classe der Aemter; ihr durchschnittliches Einkommen belief sich auf 5000 Franken.

Die Herrschaft Erlach bestaand aus dem Stadtgericht Erlach und dem Landgericht Jns. Das erstere war ein Viertel, dem innern Viertel (Vinelz, Lüscherz, Tschugg, Mullen und Gampelen) und dem äussern Viertel (Müntschemier, Brüttelen, Treiten und Finsterhennen) (Schnell und Stürler, Rechtsquellen des Kantons Bern, Einleitung VI, Stettlers Lexikon I. 182)

Man zählt 65 bernische Vögte von Erlach in der Zeit von 1475 bis 1798. Rudolf von Erlach, der letzte Vogt der Herrn von Chalon, war auch der erste bernische Vogt zu Erlach (Anshelm I.96)

In der Helvetik war Erlach Hauptort des Districts Seeland, der bestand aus:Gampelen, Vinelz, Ligerz, Twann, Sutz, Walperswyl, Kappelen, Bargen, Kallnach, Siselen, Teuffelen, Jns (Blösch 82)

 Von 1803 bis 1831 war Erlach Sitz eines Oberamtes, das aus den Gemeinden SDiselen, Jns, Gampelen und Erlach bestand und dem seit dem 6.April 1816 ( nach dem Wiener Congresse) noch Theile des Jura, nämlich Neuenstadt, Nos, Tess, Lamligen und Prtägels zugetheilt waren.

Jm Jahre 1846 wurden Neuenstadt und der tessenberg vom Amte Erlach abgetrennt und zu einem eigenen Amtsbezirk Neuenstadt erhoben. Erlach ist seit 1831 Sitz des Regierungsstatthalters desAmtsbezirks.

Von Alters her, da die Handfeste ertheilt ward, wählte die Stadt ihre Behörden, Schultheiss und Räthe selbst, sie hatte auch in ihren Marchen eigene Gerichtsbarkeit.

Eas geschah im Jahre 17127, dass sder bernische Landvogt Fels sich Uebergriffe in dieselbe erlaubte und namentlich durch seiner Schrift: Deduction der Amtsangehörde und Herrschaftsunterhänigkeit der Stadt Erlach 1728 die Autonomie der Stadt der Staatsgewalt unterwerfen wollte. Aber die Erlacher vertheidigten sich, bestens vertreten durch ihren Schultheissen Christian Schauffelberger und dessen Sohn, welcher Doxctor der Rechte war. Der Landvogt entgegnete in der Schrift: Injustitia denudata, aber die Erlacher behiellten Recht und die Stadt blieb im Besitz ihrer Freiheiten (Walther, Geschichte des bernischen Stadtrechts I. 101)

1502 bewilligte Bern die Wahl eigener Behörden nur unter der bedingung, dass die Stadt oin Ehren gehalten und jene in der Stadt domiciloirt seien. Letzteres wurde 1505 neru verordnet (Schlafbuch 59)

Unter den Burgern wurtden zur Zeit des 30 Jährigen Krieges zwei Zunftgesellschaften gegründet, zu Fischern und zu Rebleuten, die bis in die letzten Vierziger Jahre bestanden, wo eine Theilung erfolgte. Die Rebleute constituirten sich wieder (Th.Simmen, Geschichte der Zunftgesellschaft zu Fischern von und zu Erlach seit deren Entstehung bis auf die neueste Zeit, 1868)

Das Städtchen Erlach hat dem bernischen Geschlechte von Erlach den Namen gegeben.

Jm Jahre 1214 theilten die Grafen von Neuenburg – Bischof Burkhard von Lausanne und die Grafen Ulrich und Bercxhtold – ihre Ministerialien (FRB I.514) An der Spitze jener, die auf Ulrichs Theil fielen, stehen Ulricus de Cerlei und seine Schwester mit dem Lehen. So suind die Erlach neuenburgisch-nidauische Ministerialien geworden. M.v.Stürler hält es für möglich, dass das erwähnte Lehen das Burglehen von Erlach sei.

Frühe schon und zwar mehrere Generationen hindurch waren die Erlach Vögte (advocati oder castellani) der Burg. Sie haben sie aaber zu keiner Zeit zu eigen besessen.

Jm Städtchen besassen sie ein „Sässhaus“ , das bei der schiedsrichterlichen Theilung des bekannten Rudolf und seiner Brüder ihnen gemeinsam verbleiben sollte (FRB IV.678, M.v. Stürler, der LAupenkrieg, S. 53) Es ist wahrscheinlich dasselbe, das einen Theil des Mannlehens von Erlach ausmachte.

Von dem Geschlechte hat sich zuerst Ulrich, Castlan zu Erlachm, Ritter , in Bern eingeburgert, der die Berner am Donnerbühl angeführt haben soll. Seine Nachkommen nannten sich alle nach seiner Castlanei: von erlach. Der Orstname wurde zu ihrem Familiennamen. Ulrichs ältester Sohn war Rudolf, der bekannte Sieger von Laupen. Die neueste Forschung (Blösch) hält die Theilnahme Rudolfs und seine Führerschaft der Berner oder eines Theils der letztern im Kampfe aufrecht. Von seinem Bruder Burkhard stammt das ganze nachmals so verzweigte jetzt wiederum an Zahl geringer gewordene Geschlecht ab.

Das Mannlehen von Erlach

Sehr wahrscheinlich blieben die Edlen von Erlach im Besitz des Sässhuases und umliegender Güter, die sie von Alters her gehabt hatten, sodass diese dieselben wären, welche ihnen später als Mannlehen übertragen wurden. Der erste mir bekannte Mannlehensbrief rührt vom Grafen Johann von Freiburg-Neuenburg her 1453

Noch steht das frühere Erlachhaus; älteren Leuten ist es als das Mayenhaus bekannt.

Ausgestorbene Burgergeschlechter von Erlach sind: Aprell Bärtschi, Bimschi, Geisler, GHropp, Gross, Gehrig, Jmmenhauser, Koch, Merk, Mathyl, Rögis, Schreiber, Schüpfer, Schweizer, Steinegger, Sterchi, Wächter (Simmen S.16)

Noch bestehende Buirgergeschlechter:
Anker, Bertram, Bönzli,Cadée, von Fischer, Forster, Fröhlich, Gatschet, Goffignoon, Hartmann, Hopf, Kissling, Klaus, Koller, Krugler, Küenzi, Ludwig, Lehmann, Marolf, Mögli, Neuhaus, Pfosi, Richard, Rofeng, Rott, Schaufelberger, Scheurer, Sigri, Simmen, Stierling, Stocker, Vogt, Warenhorst, Wilz, Zülli.

Davon sind in Bern eingeburgert die Schaufelberger auf Schmieden 1826 Küenzi auf Metzgern 1872, und Kissling auf Mohren 1881.

Etymologisch:
Erlengebüsch; das althochdeutsch arilahi, erlahi, ward in mittellateinisch Herilacum und dies in Ceriliacum umgedeutet, woraus französisch Cerlier wurde (Am) Erlenbach, Im Erli, sind häufige Ortsnamen

Zimmerli 1895

Frz. Cerlier, ist ein abseits von den grossen Verkehrswegen still und beschaulich auf einem Vorsprung des Jolimont gegenüber der Petersinsel gelegenes Landstädtchen. Das Schloss zu dem in jähem Aufstieg eine Strasse mit mittelalterlichen Arkaden sich hinanzieht, war einst der verwaltungssitz der neuenburgischen Herrschaft Erlach, die im Jahre 1476 an Bern kam und zu der auch Ins, Gampelen, Gals, Tschugg, Vinelz, Lüscherz, Müntschemier und Treiten gehörten.

Die Ortschaft zählt 152 Haushaltungen mit 695 Personen. 19 vereinzelte Personen gehören der französischen Zunge an. Die Bevölkerung lebt fast ausschliesslich von Wein- und Ackerbau. Abgesehen von einem  kleinen Steinschleifer- und Schalenmacheratelier, das gewöhnlich 30, zum Teil welsche Arbeiter beschäftigt, ist keine Industrie im Orte. Dies macht es erklärlich, dass die Zahl der Einwohner seit der Volkszählung von 1818 nur um 11 Personen zugenommen hat. Der Konfession nach ist die Stadt Erlach wie der ganze Amtsbezirk fast rein protestantisch.

Die Mundart weist eine Anzahl französischer Lehnwörter auf. So sagt man in der Regel Rangscheie statt Rebenreihe, Etabli (spr. Etābli) statt Werktisch, Bassine statt Bettflasche, Schoffebie (spr. Šōffębĩę) statt Fusswärmer, dischinieren statt frühstücken usw.

Als älteste Bürgerfamilien des Ortes gelten die Krugler, Küenzi, Roseng, Bönzli, Forster, Kissling, Pfosi, Rägis, Rott und Zühli, ausgestorben sind die Bärtschi, ebenso die in den urkundlichen Belegen erscheinenden Geschlechter, von denen mehrere romanische Namen führen.

Einzelne Flurnamen mit romanischer gepräge lassen vermuten, dass das welsche Element hier einst stärker vertreten war alsheutzutage. Dahin gehören die dem Volksmunde gelüfigen Bezeichnungen Tschamägerli (Champ maigre), auf der Tschampetten, Brädelen (pratellum, auf ehemals rätoromanischem Sprachboden als Pardiel, Pardella, Bardellen erhalten, hinter dem Sunkert (urkundlich 1338 Sucort, 1355 Soncourt, sowie vielleicht auch die Namen Felmoon (eibn Stück Reben am Berge , vers le mont ?), im Pavert und in den Gruessen (vgl. die Bezeichnung auf der Graus bei Liebisdorf und den nur auf romanischem und ehemals romanischem Sprachgebiete, bei Barberêche, marly, Cossonay, Luttry, Chexbres, Galmitz usw. vorkommenden Namen Craousa, statt dessen die Deutschen in Barberêche in der Grues sagen

Urkundliche Beleger: Castrum de Cerlie 1093, Solothurner Wochenblatt 1830, s.451; ecclesia de Erilacho 1185, FRB I, 478; Uldricus de Cerlei 1214, ibid I, 514; in episcopatu lausannensi est una monachorum nigrorum scilicet cella que theotonice dicitur Herlach 1228, Cart. Laus. Mém. Et doc VI, 26; Johannes Ribaut de Cellie 1280 FRB III, 290 ;  Nicolinus filius Uldrici dicti de Molin, burgensis de Cellie 1301, ibid IV, 61 ; Rudolph de Sucort, burgensis de Cerlie 1338, Sibilia rerlicta Petri Mitanna de Cellie 1345, cellarium situm in Erliaco juxta portm oppidi vulgariter dictum unter dem Merithuse 1347 usw.

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