Tess oder Dess französisch Diesse

Diesse 1178, Thesso, Thesse, Tesson 1185, Diesson 1196, Diesse 1218, Diessi 1228, Dyessy 1257, Diesse 1453

Dorf und Kirchgemeinde im Amtsbezirk Neuenstadt, von Bern 11 ½ , vom Amtssitze 2 Stunden entfernt, zwischen dem Spitzberg im Norden und dem Bielersee im Süden, auf einem 500 M.ü. dem See erhabenen Plateau. Dorf und Einwohnergemeinde haben in 67 Häusern 369 Einwohner. Die Kirchgemeinde, bestehend aus Diesse, Lamboing (Lamligen) und Prêles (Prägels) hat 1329 Einwohner.

Der Tessenberg gehörte temporaliter zum Gebiet des Hauses Neuenburg, später des Bisthums Basel, spiritualiter stand er unter dem Bischof von Lausanne

Kirchliches:
Laut der Bestätigung der Besitzungen der Abtei St.Johannsen durch Papst Lucins III. im Jahre 1185 ist die Kirche vom Tessenberg mit ihrem Besitz der Abtei von Rudolf, Erwähltem von Basel und seinen Brüdern geschenkt worden. Dieser Rudolf ist wohl Bischof Rudolf II.(regierte  1107 – 1122) aus dem Hause Homburg. Nach einer Aussage Bertholds von Neuenburg 1318 hat sein Grossvater Ulrich III. vor seiner Kreuzfahrt die Kirche von Diesse der Abtei geschenkt.

1178 schenkte Thetricus von Diesse der Kirche von St.Imier alle seine Güter auf dem Tessenberg, unter anderm ein Haus in der Villa Diesse und nahm sie gegen einen Zins als Lehen wieder zurück ( Trouilat I. 369) Derselbe Thetricus hatte sich unrechtmässig in den Besitz der zehnten von Tess gesetzt, die der Abtei St.Johannsen gehörten; auf Betreiben des Abtes un des Kastvogtes, Ulrich von Neuenburg, musste er sie aber um 1185 ausliefern. Doch das Priorat von Vaux travers machte zur selben Zeit Ansprüche auf die Kirche von Tess; auf den Nachweis, dass St.Johannsen sie während 40 Jahren inne gehabt, trat es zurück, jedoch nur gegen einen Zins von 3 Mass Wein. Auch die Abtei Bellelay besass in Tess Zehnten, welche St.Johannsen 1196 oder 1197 eintauschte. 1197 bestätigte Papst Cölestin III. der Abtei  St.Johannsen ihren Besitz, darunter auch die Kirche auf dem Tessenberg und die Kapelle von Erlach. Die Priester beider Orte stellte St.Johannsen vor, der Bischof von Lausanne bestätigte sie; ihm waren sie für das Geistliche, der Abtei für das Weltliche verantwortlich. Für Unterhalt und Kleidung der Priester hatte die Abtei zu sorgen. Der Besitz der Kirche von Tess wurde noch mehr angefochten, sogar vom Stamme der begründer der Abtei, von Graf Berchtold von Neuenburg im Jahre 1218, aber auch diesmal behielt die Abtei Recht. Von Neuem erfolgte durch Papst Honorius III. im Jahre 1221 eine Bestätigung der äbtlichen Besitzungen; auch bestätigte er den Vergleich um die Kirche von Tess mit Vaux travers (la-Chaise-Dieu) und Graf Berchtold von Neuenburg. Noch war der Streit mit Vaux travers nicht zu Ende. Ein Gerichtsweg wurde ausgeschrieben, an dem kein Vertreter des Priorats erschien, worauf päpstliche Bevollmächtigte es excommunizierten, 1227. Zwei Jahre später kam eine Vereinbarung zu Stande, nach welcher Vaux travers auf Tess verzichtete, aber von St.Johannsen Güter zu Travers erhielt. Erst 1232 war die Angelegenheit endgültig erledigt. Als ob Friede unmöglich sei, gab auch 1231 der schadhafte Zustand des Daches der Kirche zu Tess noch Anlass zu Misshelligkeiten. Laut Schiedsspruch sollen die Abtei und die gemeinde von Tess das Holzwerk je zur Hälfte liefern. Herr Berchtold von Neuenburg verkaufte der Abtei 1231 seinen Antheil am Hofe in Tess.

Jn einem Streit der Abtei mit dem Leutpriester von Tess entschied 1257 der Bischof von Lausanne, dass die Wein-, Korn- und Hanfzehnten der Abtei, das Uebrige gegen eine Mark Silbers jährlich dem Leutpriester zukomme (FRB I. und II. l.c.)

Bis zur Reformation gehörte der Kirchensatz der Abtei St.Johannsen.

Nach dem Visitationsbericht von 1453 (Archiv des historischen Vereins I. 305,306,371,372) hatte die Pfarre 100 Feuerstellen und trug 40 Lausanner Pfund ein)

Tess lag im dekanat Solothurn, später St.Immer, des Bisthums Lausanne (FRB II.89 III.392) Nach der Reformation schuf die Regierung ein neues Capitel, dessen Sitz in Nidau war und zu dem auch Tess gehörte. Nach der Mediation wurde Tess dem Bielcapitel zugetheilt.

Jm März 1530 schenkte die bernische Regierung in die Kirche von Tess drei Glocken aus St.Johannsen

Jn der Reformation richtete sich der Tessenberg nach den Umständen. Mit Rücksicht auf Bern und in Gegenwart des Landvogts von Nidau erklärten sich seine Bewohner für die Reformation.

Weltliches. Unter den Brüdern des Hauses Neuenburg brach 1248 bei den Erbtheilungen Streit aus; der Bischof von Basel half dem Einen und gewann dabei viel Land, unter anderm auch den Tessenberg.Ein Theil der Herrschaftsrechte kam aber an die Neuenburg zurück und zwar zuerst an die Aarberg, dann an die Nidau 1326.

Mit Nidau erwarb Bern am Ende des 14. Jahrhunderts auch die nidauischen Rechte auf den Tessenberg; die Rechte, die dem Bischof von Basel geblieben waren, übte in seinem Namen der Meyer von Biel aus (Vertrag von 1395, Trouillat IV. 841) Bis zur französischen Revolution gehörten die hohen und niedern Gerichte des Tessenbergs dem Bischof von Basel und der Stadt Bern. Ueber die Theilung der Rechte unter diese beiden wurden zu verschiedenen Zeiten Verträge abgeschlossen, 1452, 1486, 1505, 12560, 1579., 1596, 1691, 1711. Bern hatte die Gerichtsbarkeit, der Bischof von Basel das Mannschaftsrecht, das der Meyer von Neuenstadt seit 1368  ausübte. Zur Feststellung der unbestimmten Verhältnisse von Tess zu seinen beiden Souveränen wurde 1776 eine Sammlung der bestehenden Rechte von Tess angeordnet und 1777 in der dortigen Kirche beschworen. Am Ende des 16. Jahrhunderts unterhandelten Bern und der Bischof von Basel über ein Tauschgeschäft; der Bischof trat alle seine Rechte auf Biel an Bern ab, während Bern seine Rechte auf den Tessenberg abtrat und auf das Burgrecht mit dem Münsterthal verzichtete. Aber die andern Orte, namentlich die mit Biel verbündeten Freiburg und Solothurn, sträubten sich so sehr dagegen, dass man nach Verlauf von sechs bis sieben Jahren das ganze Geschäft wieder aufgeben musste. Als im Jahre 1792 doie Franzosen in das Bisthum Basel einmarschierten, machten sie den nördlichen Theil zur „rauracischen Republik“, die aber bereits im März 1793 als Departement Mont terrible(Nach dem Mont Terry so genannt) Später als ein Theil des Departements Oberrhein Frankreich einverleibt wurde. Ende 1797 rückten die Franzosen in die „Dependenzen“ des Bisthums Basel ein, die 1798 ebenfalls zu Frankreich geschlagen wurden.

 Nach dem Sturze Napoleons kam die Frage des Bestandes des alten Bisthums Basel zur Sprache. Von seiner Wiederherstellung war keine Rede. Dagegen war es zu Entschädigungen an Kantone wie Bern gerade recht. Am 17. September 1814 verwandte sich die Stadt Neuenstadt in einem Schreiben an die Tagsatzung um Einverleibung ihres Gebietes und des Tessenberg in den Kanton Bern. Nicht Bern konnte aber darüber entscheiden und auch nicht die Tagsatzung, sondern der Wienercongress. Am 20. März 1815 entschied dieser, dass das Bisthum Basel und Biel mit Ausnahme von 3 Quadratmeilen, die an Basel kamen und einer neuenburgischen Enclave, dem Kanton Bern einverleibt werden sollten. Neuenstadt und Tessenberg kamen zum Oberamt Erlach; 1846 wurde Neuenstadt ein eigener Amtsbezirk, bestehend aus Tess, Lamligen, Prägels, Neuenstadt und Nos.

Die Edlen von Tess

Die Rechte des Ortes und seines laut einer Urkunde von 1382 bekannten kleinen Bezirks gehörten dem gleichnamigen Geschlechte. Eine eigentliche Herrschaft Diesse mit niederer oder gar hoher Gerichtsbarkeit hat es nicht gegeben. Die Edlen von Tess hatten auch ein Lehen in der Stadt Neuenburg, nämlich den anch ihnen benannten Thurm bei der Mala porta. Für diesen waren sie den Herren von Neuenburg lehenspflichtig, für den Tessenberg dem Bischof von Basel. Die Tour de Diesse in Neuenburg vertheidigte den untern Stadttheil auf der Seite des Sees und des Seyon. Sie war ein viereckiger Bau von 34‘ Breite und einer Mauerstärke von 6‘. Dem Mangel eines Eingangs zu ebener Erde half ein später hinzugefügter Schneckentreppenthurm ab. Eine Feuersbrunst schädigte den Thurm 1714 so sehr, dass ein Neubau nothwendig wurde, mit dem man eine Thurmuhr verband (M.Zeiler’s Topographia Helvetiae 1654, du Bois , les Monuments de Neuchâtel S.7 Tafel VIII und IX. in den Mittheilungen der antiquarischen Gesellschaft in Zürich V. 1852)

In Tess brannten am 15.Juni 1851 sechzehn Wohngebäude und einige unbewohnte Firsten ab (Berner Taschenbuch 1854, S. 303)