Seewyl

Zewile, Ze Wile, Sewile 1273

Dörfchen von 264 Einwohnern in 37 Häusern in der Einwohner- und Kirchgemeinde Rapperswyl, Amt Aarberg, am Wege von Schwanden nach Rapperswyl, von diesem ½ und von Bern 3 Stunden 40 Minuten entfernt.

Grundherren waren hier die Grafen von Neuenburg (Strassberg). Berchtold von Strassberg verpfändete seinen hiesigen Besitz als Ehesteuer seiner Tochter Aderlheid, Gemahlin Heinrichs, Sohns des Grafen Peter von Buchegg; er scheint ihn nicht wieder gelöst zu haben.

Heinrich von Buchegg verkaufte 1273 um 60 Bern Pfund all sein Gut zu Seewyl den Johannitern zu Buchsee. Graf Rudolf von Neuenburg-Nidau veräusserte diesen sein Allod zu Seewyl um 228 Mark Silbers im gleichen Jahre. Der Graf Heinrich von Buchegg, Landgraf in Burgund, vereinbarte sich mit ihnen 1293 über die Befreiung ihrer Leute zu Seewyl von Diensten und Steuern, die sie ihm schuldeten. Mit den Johannitern hatten die Leute von Seewyl oft Streit über Nutzungsrechte von Wald, Weide und Moos. Den grossen Zehnten und den Jungizehnten erwarb sich Frienisberg 1337 durch Kauf von der Frau desRuf Horwer Burgers zu Bern. Johannes Reber, Burger von Bern, der darauf noch Ansprüche hatte, entsagte ihnen 1359 (Frieden, Kloster Frienisberg 65, 108). Der Heuzehnten belief sich 1528 auf 6 ½ Mütt und der Kornzehnten auf 52 Mütt (FRB III.VI, Frienisbergerbuch I.303) Nachdem in der Reformation die Güter der Johanniter eingezogen und das der Commende Buchsee ein Amt geschaffen worden, gehörte Seewyl demselben bis 1798 an. Von da bis 1803 war es dem District Landgericht Zollikofen einverleibt und darauf kam es zum Amt Aarberg.

Wenn Leu meldet, eine Burg, Stammhaus der Orstedlen, habe da gestanden, so irrt er sich. Die „von Seewyl“ waren Gotteshausleute von Buchsee und nicht adlig. Jn Bern nahmen einige vion ihnen das Burgerrecht. Johann von Seewyl war 1346 Leutpriester zu Seedorf. Nach Lohner wäre vor der Reformation eine Kirche in Seewyl gewese. Auch diese Nachricht entbehrt der Bestätigung.

Burgergeschlechter: Affolter, Burri, Egli, Frieden, Häni, Hofer, Kobi, Weibel; von letztern hat sich ein Theil auch in Bern auf Pfistern eingeburgert.

Etymologisch

SN mit der Ortsnamenendung schwzd. -will (Id XV, 1258 ff. s. Suffixglossar) und dem Subst. Schwzd. Se(w) m. <See,stehendes Gewässer> als BW (Id VII, 1479 ff.; Weiteres s.See) Will-Namen, die nicht mit einem ahd. PN, sondern mit einem App. Gebildet sind, sind eher selten (vgl. etwa Seewil in Vinelz, Zihlwil in Orpund, Hofwil in Münchenbuchsee und Schlosswil, BENB I/2, 271 und I/5, 706)

 

 Der SN bezieht sich auf einen ehemaligen See, der nördlich von Seewil lag und der auch auf mehreren alten Karten bis Ende des 18.Jh. abgebildet ist(z.B. auf der Schöpfkarte von 1577/78; vgl. auch die hist. Belege von 1827 und 1857)

Die hist. Belege von x1273 (Ze-Wile) und 1382 ( ze Wile) könnten darauf hinweisen, dass Seewil ursprünglich nur Will€ Wiler geheissen hatte. Das BW See wäre dann erst später zur Unterscheidung von anderen Will-Namen (z.B. vom nahen Wiler bei Seedorf) angetreten. Auf diese Weise sind z.B. auch Brienzwiler, Gsteigwiler, Spiezwiler zu erklären.

Friedli (IV, 79) leitet Seewil aus ze Wile her, deutet den Namen also als Verschmelzung der Präposition mhd. ze <zu, bei> (Lexer III, 1036f.) mit dem Namenbestandteil Will€. Dieser Deutungsversuch ist jedoch abzulehnen, da sich aus nebentonigem mhd. ze (tse) nicht ein volltoniges See entwickeln kann. Der Name würde dann heute vielmehr Zwil lauten.