Seedorf
Sedorf um 1175
Es gibt in der Schweiz mehrere Dörfer, die diesen Namen tragen: eines im Kanton Uri, beim Einfluss der Reuss in den Urnersee, wo einst ein Lazariterhaus und jetzt noch ein Benediktinerinnenkloster steht, eines im Kanton Freiburg bei Pontaux, früher Herrschaft der Herren von Fégueln in Freiburg, im Kanton Bern zwei, Moosseedorf bei Hofwyl und das Pfarrdorf im Amt Aarberg.
Es liegt an der Aarbergerstrasse, zwischen Aarberg und Frienisberg, ja ½ Stunde von diesen Ortschaften und 3 ½ Stunden von Bern entfernt, am nördlichen Abhang des grossen Frienisbergerwaldes. Den Namen hat es von dem kleinen See, der südwestlich, bei Lobsigen liegt. Das Dorf hat in 52 Häusern 351 Einwohner. Die Kirch- und Einwohnergemeinde ist eine der Grössten. Sie umfasst Seedorf, Rättli, Aspi, Rothholz, Nikodei, Vorder- und Hinterwyler, Grissenberg, Hasli und Graben, Rossgarten, Lobsigen, Frieswyl, Rebhalden, Baggwyl und Baggwylgraben, Frienisberg, Ellenmoos, Ruchwyl, Dampfwyl und Holtern und hat in 378 Häusern 2759 Einwohner.
Beim Bau der Strasse, die Ruchwyl und Dampfwyl verbindet, wurden vor kurzem alte Gräber entdeckt (Gef. Mittheilung von Herrn Pfarrer Fischer in Seedorf)
Graf Udelhard, genannt von Seedorf oder von Sogern, heisst in Urkunden von Frienisberg der Stifter diese Klosters, dem er sein grosses Allod Frienisberg und den See in der Mark Seedorf vergabt( f.d. Art Frienisberg S.208) Eine Grafschaft Seedorf oder Sogern ist nicht bekannt. Es ist anzunehmen, dass Udelhards Heimath und Sitz Sogern, Soyhièrers im Juras ist und dass sein seeländisches Gebiet ihm nur als Allod gehörte, Seine Tochter Bertha wurde die Mutter des Grafen Rudolf von Thierstein und so erbter dessen Stamm Udelhards seeländischen Besitz (Wurstenberger , Geschichte d. alten Landschaft Bern II 372. Quiquerez, Essai sur l’histoire de Sogren (Soyhières) im Archiv des historischen Vereins von Bern V 377 – 523) !
Zwischen den Grafen von Thierstein und der Abtei Frienisberg brach ein Grenzstreit aus. Ein Schiedsgericht bestimmte um 1238: Was rechts vom alten Weg von der Kirche Oberlyss bis zum Orte «zer hohen Furre» liegt, gehört dem Grafen Rudolf; vom Tuffbrunnen gerade aus bis zum Eichenbaum, vom Thegerstein bis zum Grauenstein und dann zum Stein «zer Blaten» von da zum alten Weg «zer Wolfzaspatun» gehört der dritte untere Theil dem Grafen, wo das Bächlein zwischen dem Kloster und dem Speicher fliesst und die Herdelere ausserhalb der Herdelerum liegt, gehört das Land der Kirche von Seedorf. Der See gehört dem Kloster; aber der Graf, sein Meyer und der Leutpriester von Seedorf dürfen darin Fische fangen. Merkwürdigerweise sind die Schiedsrichter der Leutpriester Ulrich von Seedorf und ein B. von Sogern (FRB II 180)
Die Abtei dehnte ihren Besitz immer weiter aus und scheute sich nicht, später Urkunden zu verfassen, welche die Erwerbungen als in früherer Zeit rechtlich geschehen erscheinen liessen. Es kam vor, dass eine solche Urkunde als richtig angesehen wurde und selbst wiederum Beweiskraft erlangte. So war es der Fall mit dem angeblichen Verkauf von Seedorf, mit dem Vogtrecht der Kirche, Lobsigen, Baggwyl, Glungenbrunnen (?) Wyler und Nikodei durch den Grafen Rudolf von Thierstein im Jahre 1267 (FRB II 693-696). Jmmerhin gehörte Seedorf in Wirklichkeit seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts der Abtei Frienisberg. Aber bereits 1365 übetrug sie die Ausübung der Justiz über Seedorf und andere Dörfer dem bernischen Vogte zu Aarberg und verkaufte 1380 die Gerichte von Seedorf unter anderem ganz an Bern (siehe den Artikel Frienisberg) Die Zehnten und übrigen Einkünfte behielt sie dagegen bis zur Reformation. Laut dem damals aufgestellten Urbar bezog Frienisberg aus Seedorf 45 Mütt Roggen, 13 Mütt Dinkel, 52 Mütt Haber, 6 Pfund Weizen, 31 Hühner, 55 Hähne und 600 Eier, ferner 1 Pfund Wach’s , Strohzehnten. Der Kornzehnten wurde 1528 um 66 Mütt verliehen. (Frieden, das Kloster Frienisberg 101 ff)
Zwischen Seedorf und Baggwyl, «ze dem Birbom» befand sich eine der fünfzehn Dinstätten des alten Landgerichts (Altes Polizei-, Eid- und Spruchbuch Fol. 20 im Stadtarchiv)
Bis 1798 gehörte Seedorf zum Amte Frienisberg, in der Zeit der helvetischen Republik 1798 – 1803 zum Distrikt Landgericht Zollikofen und darnach zum Amt Aarberg.
Geschlechter in Seedorf:
Brunner, Gehri, Hügli, Lauper, Leiser, Nobs, Schori (Gef. Mittheilung von Herrn Pfarrer Fischer in Seedorf) Christian Gehri, origineller Bilderschnitzer, Autodidakt, starb in Seedorf am 10.März 1882 im Alter von 73 Jahren.
In Bern war ein verdientes Geschlecht von Seedorf verburgert, das schon zur Zeit der Grafen von Thierstein in Seedorf angesessen war, aber nicht zum Adel zählte. Besonders bekannt sind Heinrich und Mechthilde geworden, Gutthäter der Klöster Frienisberg und Tedlingen. Mechthilde gründete 1284 das Brunnadernkloster, das später nach der Jnsel beim Altenberg und noch später, den Namen der Jnsel behaltend, in die Stadt verlegt wurde ( J .Sterchi, Heinrich und Mechthilde von Seedorf, in der Sammlung bern. Biographien I. 544-554) Heinrich der Münzmeister lebte um 1300, Peter , Vielleicht dessen Sohn, war 1354-1355 Schultheiss zu Bern, Cuno, wahrscheinlich sein Bruder war es 1358-1359 und wieder 1381-1382 (Genealogie von Seedorf K.Geiser die Verfassung des alten Bern S. 1135-136) Anna war Meisterin des deutschen Ordens in Bern 1325. Jm 15. Jahrhundert scheint das Geschlecht erloschen zu sein. Nicht zu verwechseln mit ihm sind die Moser von Seedorf indem diese Moosseedorf betreffen.
Pfarrhaus und Kirche sind in Weibels Pfarrhäusern des Kantons Bern abgebildet
Etymologisch
Kompositum aus schwzd. Se(w) m.<See> und schwzd. Dorf(f) n. <Dorf> (Id VII, 1479 f.; XIII 1472 ff.; LSG, 821; s. See und Dorf) Der namengebende See wird in den historischen Belegen nur See genannt (s. hist. Beleg von 13404) im 19. Und 20.Jh. wurde sein Ufer durch Entsumpfung des Seedorfmooses abgesenkt (HLS VII, 886 und XI, 392) Heute wird er – ach der anderen Siedlung in seiner Nähe – Lobsigesee genannt (erstmalsd eingetragen auf dem TA 140 (1876) als Lobsdigersee; s. dazu Lobsigen, BENB I/3, 128 f)
Die Zuweisung der historischen Blege zu Seedorf und dem ursprünglich ebenfalls nur Seedorf genannten Mooseedorf (BENB I/3 , 333f.) ist nicht immer zweifelsfrei möglich.