Rüthi
Ruthi in litore 1185, Ruti 1233, Ruyty 1273, Rüthi 1275
Von den vielen Ortschaften dieses Namens sind im Kanton Bern die bedeudesten Rüthi bei Burgdorf in der Pfarre Kirchberg, Stoffelrüti und Kienersrüti in der Pfarre Kirchdorf im Amte Seftigen, Vordere und Hintere Rütte in der Pfarre Bremgarten, Amts Bern, die landwirthschaftliche Schule Rütti bei Zollikofen und Rüthibei Büren. Den Namen Rüti führte auch die Thalschaft des Dürrgrabens im Emmenthal als Amt und Herrschaft eines Freiherrngeschlechtes. Der Name rührt vom Ausroden her.
Das Pfarrdorf Rüthi im Amt Büren liegt zu beiden Seiten der Biel- Solothurn Srasse (der alten Römerstrasse) am rechten Ufer der Aare, zwischen Büren und Arch, viôn jedem derselben eine halbe Stunde und von Bern über Schüpfen 6 ½ Stunden entfernt. Es hat in 100 Häusern 692 Einwohner und bildet eine Einwohner- und Kirchgemeinde.
Auf dem Buchseefeld, zwischen dem heutigen Dorf und dem Rüthiwald stand eine römische Niederlassung, von welcher zahlreiche Spuren gefunden worden sind. Der Weg, der von da nach deralten Strasse führte, heisst noch der Kaiserweg. Aber auch an Erinnerungeren der keltisch-germanischen Vorzeit ist die Gegend reich. Der ganze Höhenzug gegen Arch enthält viele Hügel, Erdburgen oder Grabhügel, deren grösster die Teufelsburg heisst. Sie liegt rechts am Wege von Gossliwil nach Rüthi. E sist ein geradezu kolossales Wertk, das an Zahl der Wälle und Gräben, an Ausdehnung und Höhe seines Gleichen sucht. Der Name, der sich schon 1399 aufgezeichnet findet, rührt wohl von den Christen her, die den früher hier verehrten Heidengott als Teufel betrachteten. (Jahn, Kanton Bern ant. Beschrieben S.102-107). Jm bernisdchen Staatsarchiv wird ein Plan des Geometers Johann Ludwig Erb von 1723 vom „Hochwald, die Teufelsburg genannt“, aufbewahrt, auf dem sich noch die Bezeichnung; Weide unten an der Burg, der holhe Weg, die hohe Burg sinden (F.Keller, helvetische Denkmäler I in den Mittheilungen der Antiq. Gef. In Zürich XVI 1869S.85, G de Bonstetten Carte arch. P. 31-32, beide mit Tafeln, Meisterhans, Aelteste Geschichte des Kantons Solothurn 1890 28,29)
Es ist auffallend, wie viele der emmenthalischen Dynastengeschlechter in Rüthi (doch wohlunser Rüthi ) begütert waren: die Signau, die Wolhusen, die Balm, die Trachselwald und auch die Grünenberg.
Freiherr Heinrich von Signau, der um 1200 lebte, verkaufte seine Allode zu Rüthi an Arnold von Wolhusen, dessen Söhne Walther und Markwart sie 1233 an St.Urban vertauschten (FRB III.758)
Eine Freiin von Balm brachte Besitz in dem seeländischen Dorfe ihrem gemahle zu, Herrn Heinrich von Grünenberg; er verkaufte sie 1249 um 11 Mark Silbers auch an St.Urban (FRB II. 317,368)
Einkünfte in Rüthi wies Herr Thürung von Trachselwald 1257 den Johannitern von Buchsee an. ( FRB II.449)
Folgende geistliche Stifte hatten Besitz in Rüthi
Frienisberg (FRB II.459) das Stift Solothurn (FRB VI.647) besonders aber St.Urban, das ihn beständig vermehrte (FRB II.60,130,459, 546, 556, 618, III. 417, V. 182) Die Vergabung an St.Johannsen, die in der päpstlichen Bestätigungsbulle von 1185 uund später genannt wird ( in litore Ruti) wird sich eher auf Stadtrüti beziehen (FRB I.478 , etc.)
Landesherren waren die Grafen von neuenburg und dann deren strassbergischer Zweig. Rüthi gehörte zur Herrschaft Strassberg, mit der es alle Schicksale theilte, bis es am Ende des 14.Jahrhunderts an Bern kam. Bei dem Amte Büren ist das Dorf verblieben – sogar während der heölvetiscshen Republik, die sonst Alles verschob – bis auf den heutigen Tag.
Den Getreidezehnten von Rüthi besass im 18. Jahrhundert die Stift in Bern. (Pläne im Staatsarchiv Bern)
Von der teufelsburg ist nachzutragen, dass sie zu den Besitzungen des Hauses Buchegg gehörte, dessen letzter Sprosse Elisabeth, Wittwe Hemmabns von Bechburg, sie1391 an Solothurn verkaufte. Auf sie ag sich die Sage vom Burgfräulein beziehen, das eine bessere Wohnung wünschte und gegen Versorgung auf Lebenszeit einer Nachbargemeinde ihr Gut abtretn wollte. Da niemand sich ihrer angenommen, habe sie sich an Solothurn gewandt (Jahn, Kanton Bern ant. Beshrieben 105,348. Wurstemberger, Buchegg, ein historischer Versuch im Geschichtsforscher XI. 188) Noch heute gehört die Teufelsburg mit Grund und Waldung der Burgergemeinde der Stadt Solothurn.
Zweimal wüthete in enuester Zeit Feuer im Dorfe: am 20. Mai 1868, wo der östliche Theil, 54 Firsten verbrannten und am 7. März 1876 (Berner Taschenbuch 1870, 353 und 1878 S 319) der Brand von 1868 zerstörte mehrere Bauernhäuser mit den zierlichern Giebellauben, die ein wahrer Schmuck des Dorfes sind, nur zwei solche sind noch (an der Solothurnstrasse) vorhanden.
Geschlechter in Rüthi: Eggli, Mollet (Mullet) Müller, Ritz, Schlup, (Schluep und Schlueb), Stauffer, Wachs und Wyss. Der Stammvater der Eggli soll ein preussischer Handwerksbursche gewesen sein, der im Anfang des letzten Jahrhunderts als Gesell in Rüthi Arbeit fand, im Dorfe verblieb¨, das Burgerrecht und ansehnlichen Grundbesitz erwarb.
Aus Rüthi stammen F.Eggli, der Zeit Regierungsrath in Bern, geboren 1838 in Büren und N.Stauffer, geboren 1844 in Rüthi, Lehrer in Biel, 1868 Lehrer an der internationalen Schule protestantischer Familien in Mailand und seit 1878 ihr verdienter Director.
Walthard aus Rüthi haben sich im 16. Jashrhundert in Bern auf Möhren und im 18.Jahrhundert auf Zimmerleuten eingeburgert.
Etymologisch
s.Rüti. Der Zusatz bei Büren ist schon früh belegt, um damit das Dorf von anderen Siedlungen namens Rüti zu unterscheiden. Die im 14 Jh. Zwischenzeitlich auftauchende Bezeichnung Stadtrüti/Statrüti bezieht sich wohl auf Staad SO auf der anderen Aare Seite. Sie beruht entweder auf einem Fehler der Schreiber des 14.Jh. die die beiden Orte Staad und Rüti zusammenfügten – vgl. unter den historischen Beleg 1364, wo sie noch separat aufgeführt sind – oder sie ist als Präzisierung zu interpretieren (Rüti bei Staad), um die Siedlung von anderen Rüti-Siedlungen zu unterscheiden.
Zum verbreiteten Rodungsterminus schwzd. Rüti, Rüt,n. entrundet Riti Pl. Rütene(n) Rütine(n) <Rodung, von Holzwuchs,Buschwerk gereinigtes, urbar gemachtes Stück Land> <mhd. riute stf./stn. <durch Reuten urbaar gemachtes Stück Land> <ahd. *riuti(n) stfbzw. Ahd. Riuti stn. <Rodeland, urbar gemachtes Land> (Id VI, 1804 f. 1811 ff. ;Lexer II, 471; Starck/Wells ahd. Glossenwb, 489)