Die Mediationszeit 1803-1813

Sie begann mit dem Wiedereinmarsch von 10 000-12 000 Mann französischer Truppen unter General Rapp und mit neuem Besetzungselend. Dann erfolgte ein Vermittlungsvorschlag (Mediation), d. h. das Diktat Napoleons vom 19. Februar 1803. Es war dazu bestimmt, unser Land dauernd in der Abhängigkeit Frankreichs zu halten. Die Mediations Verfassung glich einem Mittelding von Patrizierherrschaft und Helvetik. Grundsätzlich waren die Vorrechte der Stadt abgeschafft, aber eine geschickte Wahlordnung sorgte für Beibehaltung. Ein großer Rat wurde als gesetzgebende, Schultheiß und kleiner Rat als vollziehende Behörde eingesetzt, dazu kam das Obergericht. Die Gewaltentrennung bestand nur dem Schein nach, die Regierungsmitglieder saßen gleichzeitig in der gesetzgebenden und richterlichen Behörde.

In der Verwaltungseinteilung des Kantons gab es wieder Änderungen. Die Grenzen von Gemeinden und Bezirken von heute sind weitgehend damals entstanden. So wurde die Teilung in 22 Bezirke (Oberämter) vorgenommen, wie sie noch heute im alten Kantonsteil weiterbesteht. Köniz, Oberbalm und Wohlen kamen zum Oberamt Bern. Damit wurde das einstige Oltiger Gebiet zu ungefähr gleich großen Dritteln den Obcrämtern Laupen, Aarberg und Bern zugeteilt.

Furchtbar war die 1803 aufgezwungene Militärkapitulation. Im Kriegsfall hatte die Schweiz an Frankreich 24 000 Mann zu stellen, für den Rußlandfeldzug allein 12 000 Mann, dazu jährlich 2000-3000 Rekruten. Das war eine Blutsteuer, die während elf Jahren zu entrichten war. Die Kontingente waren einfach nicht aufzubringen. So griff man zu schmählichen Zwangsmitteln, für geringe Vergehen gab es als Strafe 4 Jahre französischen Kriegsdienst. Eine Schlägerei unter Nachtbuben konnte den Abschub zu Napoleons Heer zur Folge haben.