Die Aarberger Versammlung

Unter den erbitterten Auseinandersetzungen hatten selbst Handel und Wandel zu leiden, sogar vor dem Familienleben machten sie nicht halt. Bei solchen Umständen erhielten die 1851 stattfindenden Gemeindewahlen in Biel erhöhte Bedeutung, sie bildeten den Gradmesser für die Stärke der beiden Parteien. Die Radikalen schwangen mit ziemlichem Mehr obenaus. Regierungsstatthalter Schwab, der schon vorher an dem schwankenden Gemeinderat keine Stütze hatte und vom neuen Rat noch weniger erwarten konnte, nahm, der unaufhörlichen Zänkereien und persönlichen Angriffe müde, seine Entlassung.

Wie sehr der Gemeinderat parteipolitischen Gedankengängen verhaftet war, zeigte sich, als er an die von der Regierung einberufene Versammlung von Gemeindeabgeordneten in Aarberg, wo der von Bloesch verfaßte Entwurf zu einem Gemeindegesetz erläutert werden sollte, zwei ultraradikale Parteigänger mit der Weisung schickte, auf die Besprechung des Entwurfs so lange nicht einzutreten, als die Güterausscheidung zwischen Burger- und Einwohnergemeinden nicht vollzogen sei. Nun war es aber gerade der auf der Tagesordnung stehende Entwurf zum Gemeindegesetz, der die Ausscheidung zum Gegenstand hatte!

Die Versammlung entschied gegen den Antragsteller Schöni, worauf sich dieser mit seinem Anhang demonstrativ entfernte, während die Zurückgebliebenen die Verhandlungen ruhig zu Ende führten. Für ein wenig erbauliches Nachspiel sorgten «Jurazeitung» und «Seeländer Nachrichten».

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