Die Badener Artikel 1834
Die geistigen Strömungen des Zeitalters brachten es mit sich, daß der Streit über die Grenzen zwischen weltlicher und geistlicher Macht mit Heftigkeit entbrannte. Um die Hoheitsrechte des Staates gegen die römische Kurie zu wahren, traten Abgeordnete aus sieben liberalen Kantonen in Baden zusammen und verabredeten die sogenannten Badener Artikel. Darin wurde unter anderem verlangt: Gründung eines schweizerischen Erzbistums, das staatliche Placet für kirchliche Erlasse, die Aufsicht über die Priesterseminarien, die Besteuerung der Klöster. Das kam einer klaren Vormachtstellung des Staates gleich. Wie aber der Papst zur Verwerfung der «verwegenen›› Artikel aufforderte, weil der Staat sich nicht in kirchliche Dinge mischen dürfe, entstand Unruhe in der katholischen Bevölkerung. Am heftigsten war die Erregung im Berner Jura, wo die Geistlichkeit dem Volk weismachte, man wolle es zum Glaubenswechsel zwingen. Weltliche und geistliche Demagogen wühlten das Land auf, sogar Trennungsgelüste machten sich geltend. Das Ausland, namentlich Frankreich, ergriff den Anlaß, um sich wieder in schweizerische Vorgänge einzuschalten, und verlangte die Aufhebung des Beschlusses, ansonst Frankreich den Jura militärisch besetzen werde Der Große Rat ließ sich einschüchtern und trat den Rückzug an. Es blieb bei den bisherigen kirchlichen Verhältnissen. Trägheit des Geistes und des Herzens hielt Biel davon ab, an den Vorgängen irgendwie Anteil zu nehmen.