Biel wird Sitz eines Amtsbezirkes - Neuordnung des Gemeindewesens
Wohl dem maßgebenden Einfluß, den Neuhaus von Anfang an in der Regierung ausübte, hatte Biel es zu danken, daß es nun Sitz eines Amtsbezirkes wurde, freilich des kleinsten von allen, indem ihm die erhoffte Zuteilung anderer Gemeinden als Bözingen, Leubringen und Vingelz versagt blieb. Weniger geneigt zeigte sich Neuhaus hinsichtlich der von der Stadt für die Ablösung ihrer Sonderrechte erhobenen Forderungen, wie sich überhaupt seine politischen Beziehungen zu Biel allmählich lockerten. Der Magistrat wurde mit seiner Rechtsverwahrung abgewiesen, und die Stadt war von jetzt an in allen ihren Verhältnissen und Rechten nicht anders als die übrigen Orte des Kantons gestellt.
Im Mai 1832 ging die Neubestellung der Gemeindebehörden vor sich. Der von einer lärmigen Opposition ohne Unterlaß bekämpfte und diskreditierte und von niemand mehr gestützte alte Magistrat mußte Männern der liberalen Richtung weichen. Daß auch die neue Ordnung bei der wandelbaren, einer strafferen Leitung der öffentlichen Geschäfte entwöhnten Bevölkerung aufWiderstände stieß, ist nicht weiter verwunderlich. Der schwungvollen Annahme der Verfassung lag nicht so sehr eine allgemeine Überzeugung als allgemeine Unzufriedenheit mit dem Bestehenden zugrunde. Bei manchen überschattete die Erinnerung an die verlorene Freistaatherrlichkeit die Vorzüge des neuen Systems; andere sahen sich in den davon erträumten persönlichen Vorteilen getäuscht. Unbedingte Anhänger der neuen Ordnung waren die Jungen.Das Gemeindegesetz von 1833 brachte die Trennung in Einwohner- und Burgergemeinde, womit die Vertretung und Verwaltung der Stadt auf die Einwohnergemeinde überging. Weil jedoch eine klare Ausscheidung der Geschäftskreise und der Finanzquellen unterblieb, führte das Nebeneinander von zwei Gemeinden und doppelten Behörden bald zu Reibereien und unerquicklichen Auseinandersetzungen. Gegen die Erhebung von Steuern wehrte sich jedermann. Ähnlich hatten sich die Dinge in andern Gemeinden entwickelt.