Die Schüßkorrektion

Gleicher Unverstand und kurzsichtige Selbstsucht nennten eine Zeitlang ein Werk, dessen Notwendigkeit und Nutzen nach den großen Überschwemmungen in den letztvergangenen Jahren doch vor aller Augen lag. Auf Antrag der Regierung genehmigte der bernische Große Rat den von Oberst Hegner entworfenen Plan eines Kanals in gerader Linie von der Wasserteilung bis zum See. Der Magistrat von Biel, der zuerst das Projekt beifällig aufgenommen hatte, widersprach ihm jetzt unter dem Druck der öffentlichen Meinung, das heißt der beitragspflichtigen Landeigentümer, und weil der, der Stadt zugemutete Beitrag von 16000 Franken nicht im Einklang mit den zu erwartenden Vorteilen stehe. Die betroffenen Grundbesitzer wehrten sich gegen die Abtretung ihres Landes oder versteiften sich auf übersetzte Entschädigungsforderungen. Die Urheber und Befürworter des Werkes wurden verunglimpft, einige Hitzköpfe ließen sich gar zu Tätlichkeiten hinreißen, so daß die Polizei einschreiten mußte. Die Regierung beharrte jedoch auf dem beschlossenen Projekte, was man, nach dem Ratsprotokoll, «mit Schmerzen» zur Kenntnis nahm. Einmal begonnen, wurden die Arbeiten rasch vorangetrieben und im Jahre 1827 vollendet.