Biel wird bernisch
In das Hangen und Bangen über die Ungewißheit des Schicksals schlug die Nachricht von der Entweichung Napoleons aus seinem Verbannungsort, der Insel Elba, und von der am 1. März 1815 erfolgten Landung an der Südküste Frankreichs wie eine Bombe ein und verbreitete allgemeine Bestürzung. Am ungemütlichsten fühlten sich die Mitglieder der provisorischen Regierung, die, düsterer Ahnung voll, in Gedanken bereits den Meier mit seinen Gendarmen ins Regiment zurückkehren sahen und für sich eben nichts Gutes erwarteten. Indes hatte das abenteuerliche Ereignis die Wirkung, die immer wieder durch rauschende Festlichkeiten unterbrochenen Arbeiten des Kongresses und damit auch die Regelung der die Schweiz berührenden noch ungelösten Fragen zu beschleunigen, freilich nicht nach dem Wunsche Biels. Die für die Ordnung der schweizerischen Verhältnisse entscheidende Kongreßerklärung vom 20. März 1815 bestimmte, daß der größte Teil des Bistums Basel sowie die Stadt Biel mit ihrem Gebiet dem Kanton Bern einverleibt werde. Das Volk wurde nicht befragt, derartige Abstimmungen waren zu jener Zeit noch nicht üblich. Damit waren die Würfel gefallen, das Los der Stadt besiegelt, der Traum von einem Kanton Biel ausgeträumt. Die Tücke des Schicksals wollte, daß Biel, das einst mit den Bernern ausgezogen war, den Aargau und die Waadt zu erobern, just als Ersatz für diese beiden Bern verlorengegangenen, nun zu selbständigen Kantonen aufgestiegenen ehemaligen Untertanenlande dienen und so den umgekehrten Weg gehen mußte. Nur widerstrebend fügte sich die Stadt dem Wiener Machtspruch und ins Unvermeidliche - ganz hat sie dem Schicksal nie verziehen.
Wie man die beharrlichen Bemühungen der provisorischen Regierung, Biel als Stand der Eidgenossenschaft zu behaupten, auch beurteilen mag, und zugegeben, daß sie dabei nicht immer eine den Verhältnissen angemessene diplomatische Klugheit walten ließ, so sticht ihre Haltung doch vorteilhaft ab von der wühlerischen Handlungsweise der Gegner, die für den Anschluß an Bern weibelten und kein Mittel scheuten, um die Bürgerschaft aufzuwiegeln und die Behörde zu lähmen.
Eine unbefangene Betrachtung der Dinge läßt allerdings die Frage offen, ob die von zänkischer Unruhe erfüllte, schwache und uneinige Stadt zu eigener politischer Gestaltung und staatlicher Selbständigkeit berufen und befähigt gewesen wäre.